Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb
01 Apr
Aktuelle Informationen zum Spielbetrieb
Vorerst alle Spiele ausgesetzt
- Welche Spiele sind von der Maßnahme betroffen?
Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus‘ den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Ausgesetzt werden daher alle offiziellen Liga- und Pokalspiele im Freistaat auf Verbands-, Bezirks- und Kreisebene. Die Regelung betrifft alle Spielklassen von der Regionalliga Bayern bis hinunter in die C-Klasse – und zwar in allen Altersklassen bei Frauen und Männern, Juniorinnen und Junioren. Auch privat organisierte Freundschafts- und Testspiele sind im Freistaat aufgrund des ausgerufenen Katastrophenfalls untersagt.
- Werden die abgesetzten Spiele nachgeholt?
Natürlich liegt es im Interesse des BFV und seiner Vereine, dass Nachholtermine gefunden werden, alle Spiele der Saison 2019/20 ausgetragen werden und die Spielzeit regulär beendet wird. Der Vorstand hat in einer Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern ausreichend Planungssicherheit zu geben. Stand jetzt ist es allerdings nicht möglich, eine Einschätzung abzugeben, ob und inwieweit die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Einklang mit den Empfehlungen bzw. Vorgaben der zuständigen Behörden zu bringen ist.
- Warum wurde die Entscheidung jetzt getroffen?
Aufgrund der Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. März 2020, für Bayern den "Katastrophenfall" auszurufen, hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) umgehend seine bisherige Entscheidung zur Aussetzung des Spielbetriebs angepasst. Der BFV hält sich ausnahmslos an die Entscheidungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden.
- Ist eine Verlängerung der Aussetzung möglich?
Ja! Der Bayerische Fußball-Verband beurteilt die aktuelle Lage permanent und steht dafür in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und befolgt selbstredend alle staatlichen Anordnungen und Empfehlungen. Wenn es nötig ist, wird der BFV die Aussetzung erneut verlängern oder möglicherweise auch den Spielbetrieb komplett einstellen.
- Betrifft das auch Freundschaftsspiele bzw. Testspiele?
Durch den ausgerufenen Katastrophenfall sind alle Sportstätten gesperrt. Von daher können auch keine Freundschafts- oder Testspiele ausgetragen werden.
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Wie geht es weiter, wenn der Spielbetrieb wieder aufgenommen wird?
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beantworten. Es ist aktuell auch nicht die Zeit, um öffentliche Diskussionen zu Was-wäre-wenn-Szenarien zu führen und Wasserstandsmeldungen abzugeben. Fakt ist, dass sich der BFV intern bereits intensiv mit allen Szenarien auseinandersetzt und versucht, im Sinne der Vereine die bestmöglichen Lösungen zu entwickeln. Fakt ist auch, dass eine Entscheidung nicht ohne Einbeziehung der Vereine getroffen wird. Der BFV wird deshalb in den kommenden Tagen und Wochen deshalb Möglichkeiten schaffen, dass Vereine trotz der aktuellen behördlich angeordneten Einschränkungen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden (z.B. über Web-Veranstaltungen, Video-/Telefonkonferenzen, Abfragen etc.). Dies hat BFV-Präsident Rainer Koch in einem Info-Webinar für alle BFV-Funktionäre und -Mitarbeiter bekräftigt. Ebenso hat der BFV-Vorstand beschlossen, dass der Spielbetrieb grundsätzlich nur mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit wieder aufgenommen würde (siehe News „Spielbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt“).